Sonderurlaub

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen  Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern.

Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz beschlossen, das zum 1. April 2017 in Kraft getreten ist.

Hierzu das Formular bitte ausfüllen und an die Kath. Jugendstelle bzw. an den Veranstalter der Maßnahme schicken. 

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